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   VG Sigmaringen, 24.01.2019 - 10 K 335/18   

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VG Sigmaringen, 24.01.2019 - 10 K 335/18 (https://dejure.org/2019,3794)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 24.01.2019 - 10 K 335/18 (https://dejure.org/2019,3794)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - 10 K 335/18 (https://dejure.org/2019,3794)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (31)

  • VG Minden, 23.06.2015 - 8 K 2615/14

    Forstdirektor unterliegt in weiten Teilen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.01.2019 - 10 K 335/18
    Dabei umfasst der Begriff der Aufbewahrung einerseits technische Vorkehrungen und andererseits ein entsprechendes Verhalten bei der Verwahrung der Waffe und die Beachtung der Verschlusspflichten (VG Minden, Urteil vom 23. Juni 2015 - 8 K 2615/14 - juris Rn. 21).

    Ein solcher unmittelbarer Zusammenhang zur Jagd ist in der verwaltungsgerichtlichen Judikatur unter anderem dann angenommen worden, wenn während des Transports der Waffe zur Jagd, diese kurzfristig im Fahrzeug zurückgelassen wird, z.B. bei einem Tankstopp, einem Halt vor einem Geldinstitut oder auch zur Einnahme eines Mittagessens (VG Minden, Urteil vom 23. Juni 2015 - 8 K 2615/14 -, juris Rn. 23 unter Verweis auf Ziffer 12.3.3.2 und Ziffer 36.2.15 WaffVwV; VG Karlsruhe, Beschluss vom 14.10.2014 - 4 K 2472/14 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 30.03.2010 - 21 Cs 10.392 - juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 10.05.2013 - 22 K 7560/11 - juris).

    Insoweit ist ihm zumindest ein fahrlässiger/objektiver Aufbewahrungsverstoß vorzuwerfen (der ausreicht, vgl. VG Arnsberg, Gerichtsbescheid vom 17.01.2017 - 8 K 3302/15 - juris Rn. 49 f.; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 16.12.2010 - 1 K 225/10 -, juris Rn. 45; VG Minden, Urteil vom 23.06.2015 - 8 K 2615/14 -, juris Rn. 36; VG Frankfurt, Urteil vom 30.11.2012 - 5 K 3329/12.f - juris), weil die gemeinsame Aufbewahrung der Waffen und Munition im Tresor des Büroraums der Tankstelle nicht mehr im unmittelbaren Zusammenhang mit der Jagd stand.

    Gründe der Bequemlichkeit und der Praktikabilität stehen einer Unmöglichkeit der sicheren Verwahrung ebenso wenig gleich wie terminliche Zwänge (VG Karlsruhe, Urteil vom 20. März 2015 - 6 K 2873/13 -, juris Rn. 26; VG Köln, Beschluss vom 22.01.2014 - 20 L 1552/13 - juris Rn. 9 ff.) und vermögen deshalb den erforderlichen unmittelbaren Zusammenhang der Entnahme der Waffen aus der sicheren Verwahrung, ihrem Transport und ihrer Aufbewahrung mit der beabsichtigten Jagdausübung nicht herzustellen (vgl. auch VG Minden, Urteil vom 23. Juni 2015 - 8 K 2615/14 - juris Rn. 29).

    Auf das subjektive Empfinden des Betroffenen kommt es schon von vornherein nicht an (vgl. VG Minden, Urteil vom 23.06.2015 - 8 K 2615/14 - juris Rn. 38; VG Düsseldorf, Urteil vom 10.05.2013 - 22 K 7560/11 - juris).

    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, ob eine Unbelehrbarkeit nach Eintritt eines Schadens vorliegt, d.h. ein waffenrechtlich bedenkliches Verhalten bagatellisiert wird (so auch VG Minden, Urteil vom 23. Juni 2015 - 8 K 2615/14 - juris, a. a. O. Rn. 47 mit Verweis auf Heller/Sochinka, Waffenrecht, 2. Auflage, Rz 759, S. 164).

    Von daher genügt allein die Tatsache, die einen nachvollziehbaren und plausiblen Schluss auf das Wesensmerkmal des unvorsichtigen oder nicht sachgemäßen Umgangs mit einer Waffe oder der nicht ordnungsgemäßen Verwahrung zulässt (VG Minden, Urteil vom 23.06.2015 - 8 K 2615/14 - juris Rn. 41).

  • VG Düsseldorf, 10.05.2013 - 22 K 7560/11

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei nachträglichem Wegfall der Zuverlässigkeit;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.01.2019 - 10 K 335/18
    Insoweit muss ein unmittelbarer - auch zeitlicher - Zusammenhang (zur Jagd) vorliegen (Steindorf/Gerlemann, 10. Aufl. 2015, AWaffV § 13 Rn. 13; VG Düsseldorf, Urt. v. 10.05.2013 - 22 K 7560/11 - juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 4 K 2472/14 -, juris Rn. 28).

    Ein solcher unmittelbarer Zusammenhang zur Jagd ist in der verwaltungsgerichtlichen Judikatur unter anderem dann angenommen worden, wenn während des Transports der Waffe zur Jagd, diese kurzfristig im Fahrzeug zurückgelassen wird, z.B. bei einem Tankstopp, einem Halt vor einem Geldinstitut oder auch zur Einnahme eines Mittagessens (VG Minden, Urteil vom 23. Juni 2015 - 8 K 2615/14 -, juris Rn. 23 unter Verweis auf Ziffer 12.3.3.2 und Ziffer 36.2.15 WaffVwV; VG Karlsruhe, Beschluss vom 14.10.2014 - 4 K 2472/14 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 30.03.2010 - 21 Cs 10.392 - juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 10.05.2013 - 22 K 7560/11 - juris).

    Auf das subjektive Empfinden des Betroffenen kommt es schon von vornherein nicht an (vgl. VG Minden, Urteil vom 23.06.2015 - 8 K 2615/14 - juris Rn. 38; VG Düsseldorf, Urteil vom 10.05.2013 - 22 K 7560/11 - juris).

  • VG Karlsruhe, 14.10.2014 - 4 K 2472/14

    Widerruf einer einem Jäger erteilten waffenrechtlichen Erlaubnis wegen einmaliger

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.01.2019 - 10 K 335/18
    Die Vorschrift des § 13 Abs. 11 AWaffV a. F. ist als Ausnahmevorschrift bzw. Privilegierungstatbestand u. a. für Jäger eng auszulegen (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 4 K 2472/14 -, juris Rn. 28).

    Insoweit muss ein unmittelbarer - auch zeitlicher - Zusammenhang (zur Jagd) vorliegen (Steindorf/Gerlemann, 10. Aufl. 2015, AWaffV § 13 Rn. 13; VG Düsseldorf, Urt. v. 10.05.2013 - 22 K 7560/11 - juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 4 K 2472/14 -, juris Rn. 28).

    Ein solcher unmittelbarer Zusammenhang zur Jagd ist in der verwaltungsgerichtlichen Judikatur unter anderem dann angenommen worden, wenn während des Transports der Waffe zur Jagd, diese kurzfristig im Fahrzeug zurückgelassen wird, z.B. bei einem Tankstopp, einem Halt vor einem Geldinstitut oder auch zur Einnahme eines Mittagessens (VG Minden, Urteil vom 23. Juni 2015 - 8 K 2615/14 -, juris Rn. 23 unter Verweis auf Ziffer 12.3.3.2 und Ziffer 36.2.15 WaffVwV; VG Karlsruhe, Beschluss vom 14.10.2014 - 4 K 2472/14 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 30.03.2010 - 21 Cs 10.392 - juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 10.05.2013 - 22 K 7560/11 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.01.2019 - 10 K 335/18
    Angesichts des möglichen Schadens bei Nichtbewährung und des präventiven ordnungsrechtlichen Charakters der Forderung nach einer besonderen Zuverlässigkeit für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Waffen genügt es vielmehr, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung des erlaubnispflichtigen Umgangs mit Waffen verbleibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.11.1994 - 1 B 215.93 - juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.08.2011 - 1 S 1391/11 - juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 16.09.2008 - 21 ZB 08.655 - juris Rn. 7; Beschluss vom 07.11.2007 - 21 ZB 07.2711 - juris Rn. 7).

    Selbiges gilt auch im hier vorliegenden Verfahren: In der verwaltungsgerichtlichen Judikatur ist geklärt, dass auch eine wegen eines (hier schon nicht vorliegenden) Verstoßes gegen Art. 13 Abs. 2 GG rechtswidrige Hausdurchsuchung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren kein Beweisverwertungsverbot auslöst (explizit zu der hier in Rede stehenden Konstellation eines waffenrechtlichen Verwaltungsverfahrens betreffend den Widerruf von Waffenbesitzkarten: SaarlOVG, Beschluss vom 09.12.2016 - 2 A 85/16 - juris Rn. 12; ferner allgemein VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.08.2011 - 1 S 1391/11 - juris Rn. 7; ebenso VG Ansbach, Urt. v. 16.12.2009 - AN 15 K 09.01147 - juris Rn. 37 m. w. N.; BayVGH, Beschluss vom 10.11.2010 - 21 ZB 10.1387 - juris Rn. 7).

  • VG Köln, 22.01.2014 - 20 L 1552/13

    Sofortige Vollziehbarkeit einer Widerrufsverfügung nach § 45 Abs .2 S. 1 WaffG

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.01.2019 - 10 K 335/18
    Gründe der Bequemlichkeit und der Praktikabilität stehen einer Unmöglichkeit der sicheren Verwahrung ebenso wenig gleich wie terminliche Zwänge (VG Karlsruhe, Urteil vom 20. März 2015 - 6 K 2873/13 -, juris Rn. 26; VG Köln, Beschluss vom 22.01.2014 - 20 L 1552/13 - juris Rn. 9 ff.) und vermögen deshalb den erforderlichen unmittelbaren Zusammenhang der Entnahme der Waffen aus der sicheren Verwahrung, ihrem Transport und ihrer Aufbewahrung mit der beabsichtigten Jagdausübung nicht herzustellen (vgl. auch VG Minden, Urteil vom 23. Juni 2015 - 8 K 2615/14 - juris Rn. 29).
  • VG Karlsruhe, 20.03.2015 - 6 K 2873/13

    Zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit von Berufswaffenträgern wegen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.01.2019 - 10 K 335/18
    Gründe der Bequemlichkeit und der Praktikabilität stehen einer Unmöglichkeit der sicheren Verwahrung ebenso wenig gleich wie terminliche Zwänge (VG Karlsruhe, Urteil vom 20. März 2015 - 6 K 2873/13 -, juris Rn. 26; VG Köln, Beschluss vom 22.01.2014 - 20 L 1552/13 - juris Rn. 9 ff.) und vermögen deshalb den erforderlichen unmittelbaren Zusammenhang der Entnahme der Waffen aus der sicheren Verwahrung, ihrem Transport und ihrer Aufbewahrung mit der beabsichtigten Jagdausübung nicht herzustellen (vgl. auch VG Minden, Urteil vom 23. Juni 2015 - 8 K 2615/14 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.01.2019 - 10 K 335/18
    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.01.2008 - 6 B 4.08 juris Rn. 5 m. w. N.).
  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.01.2019 - 10 K 335/18
    Angesichts des möglichen Schadens bei Nichtbewährung und des präventiven ordnungsrechtlichen Charakters der Forderung nach einer besonderen Zuverlässigkeit für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Waffen genügt es vielmehr, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung des erlaubnispflichtigen Umgangs mit Waffen verbleibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.11.1994 - 1 B 215.93 - juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.08.2011 - 1 S 1391/11 - juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 16.09.2008 - 21 ZB 08.655 - juris Rn. 7; Beschluss vom 07.11.2007 - 21 ZB 07.2711 - juris Rn. 7).
  • VG Saarlouis, 16.12.2010 - 1 K 225/10

    Waffenrecht: Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.01.2019 - 10 K 335/18
    Insoweit ist ihm zumindest ein fahrlässiger/objektiver Aufbewahrungsverstoß vorzuwerfen (der ausreicht, vgl. VG Arnsberg, Gerichtsbescheid vom 17.01.2017 - 8 K 3302/15 - juris Rn. 49 f.; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 16.12.2010 - 1 K 225/10 -, juris Rn. 45; VG Minden, Urteil vom 23.06.2015 - 8 K 2615/14 -, juris Rn. 36; VG Frankfurt, Urteil vom 30.11.2012 - 5 K 3329/12.f - juris), weil die gemeinsame Aufbewahrung der Waffen und Munition im Tresor des Büroraums der Tankstelle nicht mehr im unmittelbaren Zusammenhang mit der Jagd stand.
  • VG Ansbach, 16.12.2009 - AN 15 K 09.01147

    Widerruf von Waffenbesitzkarten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.01.2019 - 10 K 335/18
    Selbiges gilt auch im hier vorliegenden Verfahren: In der verwaltungsgerichtlichen Judikatur ist geklärt, dass auch eine wegen eines (hier schon nicht vorliegenden) Verstoßes gegen Art. 13 Abs. 2 GG rechtswidrige Hausdurchsuchung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren kein Beweisverwertungsverbot auslöst (explizit zu der hier in Rede stehenden Konstellation eines waffenrechtlichen Verwaltungsverfahrens betreffend den Widerruf von Waffenbesitzkarten: SaarlOVG, Beschluss vom 09.12.2016 - 2 A 85/16 - juris Rn. 12; ferner allgemein VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.08.2011 - 1 S 1391/11 - juris Rn. 7; ebenso VG Ansbach, Urt. v. 16.12.2009 - AN 15 K 09.01147 - juris Rn. 37 m. w. N.; BayVGH, Beschluss vom 10.11.2010 - 21 ZB 10.1387 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 16.09.2008 - 21 ZB 08.655

    Antrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel; Waffenrecht;

  • VGH Bayern, 07.11.2007 - 21 ZB 07.2711
  • VGH Bayern, 21.11.2011 - 11 CS 11.2247

    Entziehung der Fahrerlaubnis; (teilweise) bloße Wiederholung der

  • VGH Bayern, 10.11.2010 - 21 ZB 10.1387

    Verwertung von polizeilich angeordneten Blutproben im Waffen- und Jagdrecht

  • VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564

    Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und Munition

  • VG Frankfurt/Main, 30.11.2012 - 5 K 3329/12

    Jagdgewehr im Kofferraum eines PKW

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2016 - 11 ME 35/16

    Alkoholeinfluss; Alkoholfahrt; Jagdausübung; Jagdschein; Unzuverlässigkeit;

  • OVG Sachsen, 12.08.2016 - 3 B 113/16

    Waffenbesitzkarte; Waffenhandelserlaubnis; Widerruf; Aufbewahren;

  • OVG Saarland, 09.12.2016 - 2 A 85/16

    Widerruf von Waffenbesitzkarten bei Eignungsmängeln - hier: Alkoholproblem

  • VG Arnsberg, 17.01.2017 - 8 K 3302/15
  • VG Karlsruhe, 22.05.2017 - 2 K 7847/16

    Waffen- und sprengstoffrechtliche Unzuverlässigkeit wegen unzureichender

  • VGH Bayern, 24.07.2012 - 11 ZB 12.1362

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Einnahme von Amphetamin; Behauptete unwissentliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2010 - 20 B 782/10
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

  • BGH, 07.08.2012 - 1 StR 212/12

    Ablehnungsantrag (Besorgnis der Befangenheit: Vorbefassung mit dem

  • BGH, 08.05.2014 - 1 StR 726/13

    Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des Richters mit dem

  • BFH, 03.07.2014 - V S 15/14

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 03. 07. 2014 V S 13/14 -

  • VGH Bayern, 23.12.2015 - 21 ZB 15.2419

    Sorgfaltsanforderungen bezüglich der Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen

  • BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 610/17

    Die Ausschlussregelung wegen der Beteiligung eines Bundesverfassungsrichters an

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2017 - 20 B 316/17

    Widerruf der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis bzgl. Zuverlässigkeit

  • VG Schwerin, 21.04.2023 - 3 B 510/23

    Keine Verlängerung eines Jagdscheins im einstweiligen Rechtsschutz bei

    Vorliegend greifen aber die Versagungsgründe des § 17 Abs. 3 Nr. 2 Var. 2, Abs. 4 Nr. 2 BJagdG, die inhaltsgleich sind mit § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. b Var. 2, Abs. 2 Nr. 5 WaffG und zur Annahme der Unzuverlässigkeit führen (zur Inhaltsgleichheit beider Vorschriften vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 24. Januar 2019 - 10 K 335/18 -, BeckRS 2019, 2223 Rn. 34).

    Dies ergibt sich zusätzlich aus dem Sinn und Zweck der Nachweispflicht, die auch die unangekündigte und verdachtsunabhängige Aufbewahrungskontrolle durch die Waffenbehörde ermöglichen soll nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 24. Januar 2019 - 10 K 335/18 -, BeckRS 2019, 2223 Rn. 47).

    Diese Norm ist als Privilegierungstatbestand eng auszulegen (VG Sigmaringen, Urteil vom 24. Januar 2019 - 10 K 335/18 -, BeckRS 2019, 2223 Rn. 53 m. w. N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. März 2016 - 11 ME 35/16 -, juris Rn. 7) und erlaubt danach nur dann eine Lockerung der Aufbewahrungspflicht, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Jagd (oder dem sportlichen Schießen) besteht und eine Aufbewahrung nach § 13 Abs. 1 und 2 AWaffV (d.h. im heimischen Waffenschrank) nicht möglich ist.

    Dabei wird dieser Zusammenhang auch nicht unterbrochen durch einen kurzen Zwischenhalt zum Tanken oder Einkaufen (VG Sigmaringen, Urteil vom 24. Januar 2019 - 10 K 335/18 -, BeckRS 2019, 2223 Rn. 55 m. w. N.).

    "Gründe der Bequemlichkeit und der Praktikabilität stehen einer Unmöglichkeit der sicheren Verwahrung ebenso wenig gleich wie terminliche Zwänge (VG Karlsruhe, Urteil vom 20. März 2015 - 6 K 2873/13 -, juris Rn. 26; VG Köln, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 20 L 1552/13 -, juris Rn. 9 ff.) und vermögen deshalb den erforderlichen unmittelbaren Zusammenhang der Entnahme der Waffen aus der sicheren Verwahrung, ihrem Transport und ihrer Aufbewahrung mit der beabsichtigten Jagdausübung nicht herzustellen (vgl. auch VG Minden, Urteil vom 23. Juni 2015 - 8 K 2615/14 - juris Rn. 29)" (VG Sigmaringen, Urteil vom 24. Januar 2019 - 10 K 335/18 -, BeckRS 2019, 2223 Rn. 56).

    Relevant ist insoweit auch, ob der Erlaubnisinhaber nach Belehrung über seinen Verstoß eine Unbelehrbarkeit zeigt, indem etwa der Verstoß bagatellisiert wird (VG Sigmaringen, Urteil vom 24. Januar 2019 - 10 K 335/18 -, BeckRS 2019, 2223 Rn. 60 m. w. N.).

  • VG Saarlouis, 22.10.2019 - 1 K 859/18

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Verstoß gegen

    Hinsichtlich der Frage, welche Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition zu stellen sind, ist auf den Zeitpunkt des vorgeworfenen Aufbewahrungsverstoßes abzustellen.(Vgl. hierzu: VG Sigmaringen, Urteil vom 24.01.2019 - 10 K 335/18 -, Rn. 35 - 37, juris.) Da der Aufbewahrungsverstoß vorliegend am 17.08.2017 festgestellt wurde, greifen insoweit die unter I.1.

    Ein sachgemäßer Umgang mit Schusswaffen ist bereits dann nicht mehr gegeben, wenn der Schusswaffenbesitzer Schusswaffen unter Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht des § 36 Abs. 3 S. 1 WaffG in einem der Waffenbehörde nicht gemeldeten Behältnis aufbewahrt; dies gilt selbst dann, wenn die Aufbewahrung in einem solchen Behältnis (materiell betrachtet) i. S. d. § 13 Abs. 3 AWaffV möglich wäre.(Vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 24.01.2019 - 10 K 335/18 -, Rn. 59, juris. zur jagdrechtlichen Unzuverlässigkeitsprüfung.).

    Waren bis dahin lediglich auf Verlangen der Waffenbehörde die Modalitäten der Aufbewahrung nachzuweisen, modifizierte diese Gesetzesänderung die bisherige Holschuld der Waffenbehörden in eine Bringschuld der Schusswaffenbesitzer.(Vgl. König/Papsthart, Waffengesetz, 2. Auflage 2012, § 36 Rn. 3.) Allein der Verstoß gegen die Nachweis- beziehungsweise Anzeigepflicht begründet demnach einen Verstoß gegen § 36 Abs. 1, 5 WaffG i. V. m. § 13 AWaffV.(Vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 24.01.2019 - 10 K 335/18 -, Rn. 59, juris zur jagdrechtlichen Unzuverlässigkeitsprüfung.) Bereits mit Blick hierauf kann die vage Ankündigung des Klägers in dem Schreiben vom 15.10.2015 keinen Vertrauensschutz begründen.

    Über § 17 Abs. 1 S. 2 BJagdG wird die jagdrechtliche Unzuverlässigkeit mit der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit verknüpft;(Vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 24.01.2019 - 10 K 335/18 -, Rn. 41, juris.) fehlt also die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, steht dies der Jagdscheinerteilung entgegen.

  • VG Düsseldorf, 26.07.2023 - 22 L 1044/23
    vgl. Nr. 36.7 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 5. März 2012; Nds. OVG, Beschluss vom 26. Juni 2019 - 11 ME 193/19 -, juris, Rn. 10; Hess. VGH, Beschluss vom 30. April 2021 - 4 B 845/21 -, juris Rn. 18; VG Sigmaringen, Urteil vom 24. Januar 2019 - 10 K 335/18 -, juris Rn. 59; Papsthart, in: Steindorf, Waffenrecht, 11. Auflage 2022, § 36 WaffG, Rn. 16.

    vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 24. Januar 2019 - 10 K 335/18 -, juris Rn. 59.

    vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 22. Oktober 2019 - 1 K 859/18 -, juris Rn. 64; VG Sigmaringen, Urteil vom 24. Januar 2019 - 10 K 335/18 -, juris Rn. 59.

  • VG Düsseldorf, 08.12.2022 - 22 L 1635/22
    vgl. Nr. 36.7 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 5. März 2012; Nds. OVG, Beschluss vom 26. Juni 2019 - 11 ME 193/19 -, juris, Rn. 10; Hess. VGH, Beschluss vom 30. April 2021 - 4 B 845/21 -, juris Rn. 18; VG Sigmaringen, Urteil vom 24. Januar 2019 - 10 K 335/18 -, juris Rn. 59; Papsthart, in: Steindorf, Waffenrecht, 11. Auflage 2022, § 36 WaffG, Rn. 16.

    vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 22. Oktober 2019 - 1 K 859/18 -, juris Rn. 64; VG Sigmaringen, Urteil vom 24. Januar 2019 - 10 K 335/18 -, juris Rn. 59.

    vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 24. Januar 2019 - 10 K 335/18 -, juris Rn. 59.

  • VG Saarlouis, 06.08.2020 - 1 K 392/18
    [Vgl. hierzu: Vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 22.10.2019 - 1 K 859/18 -, Rn. 49 - 52, juris sowie VG Sigmaringen, Urteil vom 24.01.2019 - 10 K 335/18 -, Rn. 35 - 37, juris.] Die Anforderungen an eine sorgfältige Verwahrung sind in § 36 WaffG sowie insbesondere in dem diesen gemäß § 36 Abs. 5 WaffG konkretisierenden § 13 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung näher geregelt.

    zu der hier in Rede stehenden Konstellation eines waffenrechtlichen Verwaltungsverfahrens betreffend den Widerruf von Waffenbesitzkarten: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.12.2016 - 2 A 85/16 -, Rn. 12, juris sowie VG Sigmaringen, Urteil vom 24.01.2019 - 10 K 335/18 -, Rn. 79 - 80, juris (mit weiteren Nachweisen).

  • VG München, 11.06.2021 - M 7 S 21.1849

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit, Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften,

    Dies ergibt sich einerseits daraus, dass nachträgliche Verschärfungen der Aufbewahrungsvorschriften nicht - quasi rückwirkend - höhere Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition stellen können und formal aus § 36 Abs. 4 WaffG n.F., der für "Altfälle" die früheren Regelungen für maßgeblich erklärt (vgl. VG Sigmaringen, U.v. 24.1.2019 - 10 K 335/18 - juris Rn. 37).

    Insofern bestanden auch gegen Zusammenverwahrung von Waffen und Munition keine Bedenken, da zwei Hindernisse überwunden werden mussten, um einerseits an die Langwaffen, andererseits an die Kurzwaffen und die Munition zu gelangen (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 24. Januar 2019 - 10 K 335/18 - juris Rn. 63 m.w.N.).

  • VG Stade, 16.02.2023 - 1 B 85/23

    Jagdrecht: Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

    Anderenfalls kann nicht mehr die Rede davon sein, dass der Transport der Waffe und die weniger gesicherte Aufbewahrung der Waffe einem jagdrechtlichen Bedürfnis entsprechen (vgl. dazu auch VG Sigmaringen, Urteil vom 24. Januar 2019 - 10 K 335/18 -, Rn. 69, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 4 K 2472/14 -, Rn. 29, juris).

    Hier kommt hinzu, dass der Antragsteller sich geradezu beharrlich auf den Standpunkt gestellt hat, sich bei dem Vorfall am 8. September 2022 in waffenrechtlicher Hinsicht einwandfrei verhalten zu haben (vgl. zum Aspekt der Unbelehrbarkeit auch: VG Sigmaringen, Urteil vom 24. Januar 2019 - 10 K 335/18 -, Rn. 74, juris).

  • VG Düsseldorf, 21.03.2023 - 22 L 302/23
    Denn der Nachweis der sicheren Aufbewahrung ist eine Bringschuld des Waffenbesitzers, vgl. Nr. 36.7 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 5. März 2012; Nds. OVG, Beschluss vom 26. Juni 2019 - 11 ME 193/19 -, juris, Rn. 10; Hess. VGH, Beschluss vom 30. April 2021 - 4 B 845/21 -, juris Rn. 18; VG Sigmaringen, Urteil vom 24. Januar 2019 - 10 K 335/18 -, juris Rn. 59; Papsthart, in: Steindorf, Waffenrecht, 11. Auflage 2022, § 36 WaffG, Rn. 16, worauf der Antragsgegner den Antragsteller bereits am 21. Oktober 2011 hingewiesen hatte (Bl. 40 BA).
  • VG München, 14.07.2022 - M 7 S 22.2068

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Dies ergibt sich einerseits daraus, dass nachträgliche Verschärfungen der Aufbewahrungsvorschriften nicht - quasi rückwirkend - höhere Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition stellen können und formal aus § 36 Abs. 4 WaffG n.F., der für "Altfälle" die früheren Regelungen für maßgeblich erklärt (vgl. VG Sigmaringen, U.v. 24.1.2019 - 10 K 335/18 - juris Rn. 37).
  • VG München, 10.06.2022 - M 7 S 22.746

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf von Waffenbesitzkarten

    Dies ergibt sich einerseits daraus, dass nachträgliche Verschärfungen der Aufbewahrungsvorschriften nicht - quasi rückwirkend - höhere Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition stellen können und formal aus § 36 Abs. 4 WaffG n.F., der für "Altfälle" die früheren Regelungen für maßgeblich erklärt (vgl. VG Sigmaringen, U.v. 24.1.2019 - 10 K 335/18 - juris Rn. 37).
  • VGH Hessen, 30.04.2021 - 4 B 845/21

    Waffenrecht

  • VG Köln, 04.05.2023 - 8 L 1911/22
  • VG Köln, 27.04.2022 - 8 L 2311/21
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